Die Kanzlei

Die Kanzlei Weimann & Meyer ist der Zusammenschluß von Rechtsanwälten, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Rechtsratsuchenden die persönliche Beratung und Betreuung zu bieten, die sie erwarten dürfen, wenn sie sich an einen Spezialisten wenden.

Die Sozietät wurde im Jahr 1997 gegründet und ist nahezu ausschließlich auf den Gebieten Arbeitsrecht und Strafrecht tätig. Darüber hinaus besteht ein auf Familienrecht spezialisiertes Dezernat.

Derzeit gehören zu Weimann & Meyer neben den beiden Namenspartnern drei weitere Berufsträger.