Dr. Peter Meyer
Dr. Peter Meyer wurde am 18. April 1962 in Rietberg/Westfalen geboren.
Nach dem Abitur in 1981 und der Ableistung des Grundwehrdienstes begann er im Sommersemester 1983 das Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und schloss es im Februar 1988 an der Freien Universität in Berlin ab.
Während seines Referendariats in Berlin von Mai 1988 bis Januar 1991 war Dr. Peter Meyer wissenschaftlicher Mitarbeiter der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin.
Seit 1991 ist Dr. Peter Meyer als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen.
Im Jahre 1993 promovierte er bei Prof. Dr. Klaus Adomeit an der Freien Universität Berlin zu einem kündigungsrechtlichen Thema ("Die ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer nach dem Einigungsvertrag").
Seit 1997 ist Dr. Peter Meyer Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seit 2001 gehört er dem Ausschuss für die Anerkennung von Fachanwälten für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an.
Dr. Peter Meyer ist Mitglied im DeutschenAnwaltVerein e.V., Berliner Anwaltsverein e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV.
Dr. Peter Meyer berät seit 1991 bis heute ganz überwiegend in allen Bereichen des Arbeitsrechts und Dienstrechts.
Schwerpunkte sind die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von privaten Unternehmen, öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen und Trägern sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Betriebsübergängen als auch allgemein bei allen täglich auftretenden Fragen und Problemen.
Dr. Peter Meyer berät und vertritt ferner Geschäftsführer, Vorstände und weitere Führungskräfte. Mit derselben Kompetenz und demselben Einsatz berät und vertritt Dr. Peter Meyer selbstverständlich auch Angestellte, Arbeiter sowie Handelsvertreter und freie Mitarbeiter.
Dr. Peter Meyer hat zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen veröffentlicht und führt regelmäßig als Dozent Schulungen und Seminare zu arbeitsrechtlichen Themen durch.

